Mit der GästeCard richtig sparen
Exklusive Vorteile bei Führungen & Rundfahrten, Sehenswertem & Museen, Erlebnissen, Shopping, Essen & Trinken sowie Touren & Wegen hier entdecken.
Zu den VorteilenAttraktiver Urlaub, saubere Strände, tolle Events brauchen neben „Liebe“ auch ganz praktische Pflege und Investitionen. Dank Ihres Urlaubs können wir diese Unterstützung leisten: mit Infrastruktur, Strandpflege und Rettungsschwimmern, mit Hanse Sail oder Warnemünder Woche, mit Nachhaltigkeit und der Entwicklung des Tourismus.
Als unser Gast nutzen Sie exklusiv die GästeCard und machen noch mehr aus Ihrem Urlaub! Über 50 ermäßigte oder kostenlose Erlebnisse und Aktivitäten warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
So erhalten Sie Ihre GästeCard:
Als Übernachtungsgast bei Anreise von Ihrem Gastgeber (Anleitung)
Als Tagesgast in unserem Webshop kaufen
Als Dauergast oder Zweitwohnungsbesitzer hier beantragen
Mit der GästeCard richtig sparen
Exklusive Vorteile bei Führungen & Rundfahrten, Sehenswertem & Museen, Erlebnissen, Shopping, Essen & Trinken sowie Touren & Wegen hier entdecken.
Zu den VorteilenFreie Fahrt nach Rostock-Art
Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Netz des Verkehrsverbunds Warnow für alle Übernachtungsgäste (ausgenommen Fähren und Molli).
Rostock Kompass
Ihr digitaler Reisebegleiter
Alle Vorteilsangebote, Infos und Tipps immer zur Hand mit dem Reisebegleiter.
Zum digitalen ReisebegleiterGästeCard jederzeit griffbereit
GästeCard im Reisebegleiter aktivieren und digital nutzen
Jetzt GästeCard aktivierenDie Kurabgabe ist eine Pflichtabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne, erhoben wird.
Sie tragen mit der Zahlung der Kurabgabe zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur bei. Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich zur Erholung aufhalten und die angebotenen Leistungen nutzen können, einschließlich Übernachtungsgäste, Dauergäste, Tagesgäste und Zweitwohnungsbesitzer.
Die GästeCard ist der Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe.
Als Übernachtungsgast beträgt die Höhe der Kurabgabe: 3,70 € pro Tag oder 1,45 € pro Tag ermäßigt inklusive ÖPNV-Anteil von 1,45 €).
Als Tagesgast ab 15 Jahre beträgt die Höhe der Kurabgabe 2,25 € pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.
Bei Daueraufenthalten (u.a. Zweitwohnungsinhaber, Dauercampingnutzer, Bootsliegeplatzinhaber oder über 28 Tage im Jahr) ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahrseskurabgabe zu entrichten. Die Höhe der Jahreskurabgabe beträgt 63,00 € oder 42,00 € ermäßigt.
Als Übernachtungsgast:
Befreit:
Ermäßigt:
Als Tagesgast:
Befreit:
Als Jahreskurkarteninhaber:
Ermäßigt:
Hier finden Sie alle Vorteilsleistungen auf einen Blick: Rostock Kompass-Ihr digitaler Reisebegleiter
Eine Übersicht aller kostenfreien Toiletten stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Kostenfrei nutzbare Toiletten
Ja, denn Sie werden nicht als Einwohnerin oder Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrachtet. Umgekehrt gilt dasselbe: Auch Rostocker müssen im Landkreis Rostock die Kurabgabe wie jeder andere Besucher entrichten.
Nein. Nur wenn die Übernachtung in der häuslichen Gemeinschaft der Verwandten erfolgt, sind Sie von der Zahlung der Kurabgabe befreit. Bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Sie die touristischen Angebote und Leistungen in Anspruch nehmen.
Ja. Bei einem "besonderen" Anlass (z.B. Familienfeier, Beerdigung) können wir Sie an diesem Tag von der Kurabgabe befreien. Für davor oder danach gebuchte Tage wird die Kurabgabe regulär berechnet, da hier der Erholungszweck nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Der Antrag auf Befreiung oder Erstattung muss bei der Kurverwaltung eingereicht werden und wird in einer Einzelfallentscheidung geprüft.
Informationen zur Datenverarbeitung in Verbindung mit der Erfassung der Kurabgabe und Ausgabe der GästeCard finden Sie hier.
Sie erhalten Ihre GästeCard bei Anreise oder in digitaler Variante 1 Tag vor Anreise direkt von Ihrem Gastgeber.
Bei Ankunft nach 20 Uhr und Abreise vor 8 Uhr sind Sie von der Kurabgabe befreit und erhalten keine GästeCard. Dies gilt auch, wenn dies nur am Anreise- oder Abreisetag der Fall ist.
Wenn Sie in Rostock arbeiten, studieren, auf einer Bildungs-, Schul- oder Forschungsreise sind, eine Ausbildung absolvieren oder an einer dienstlichen Veranstaltung teilnehmen, sind Sie von der Kurabgabe befreit. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig die Kurabgabe zu entrichten, um die Vorteile der GästeCard, wie die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (nur für Übernachtungsgäste), in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie für den Anreisetag von einem anderen Hotel im Stadtgebiet noch eine GästeCard besitzen, können Sie diese in der neuen Unterkunft, sofern ebenso im Stadtgebiet, vorzeigen. Somit wird eine Doppelzahlung verhindert, Sie zahlen nur die Folgetage.
Die Regelung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 07.04.2021 (3 B 2164/20 HGW), wonach Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag gelten, widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und benachteiligt Tagesgäste. Der Zeitpunkt der Anreise spielt dabei keine Rolle.
Zur Ausstellung Ihrer GästeCard sind folgende Daten notwendig:
Sie reisen am gleichen Tag an und wieder ab. Es findet keine Übernachtung statt.
Sie sind als Tagesgast kurabgabepflichtig, wenn Sie sich zu Erholungszwecken aufhalten. Der Erholungszweck muss deutlich erkennbar sein, z.B. wenn Sie die angebotenen touristischen Einrichtungen nutzen.
Bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Restaurantbesuche, Besuch von Verwandten und Freunden, Arztterminen, Kirchengängen, Wanderungen, etc. müssen Sie keine Kurabgabe leisten. Auch bei kurzen, vorübergehenden Aufenthalten entsteht keine Kurabgabepflicht.
Im Webshop, in unseren Tourist-Informationen sowie in den Parkapps von easypark und mobilet.
Nein, in der Tageskurabgabe ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.
Die Jahreskurabgabe ist zu entrichten als
Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle weiteren Personen, die sich mit Ihnen hier aufhalten, z.B. Ehepartner, wirtschaftlich nicht selbstständige Kinder
Wenn Sie bei uns einen Aufenthalt von über 28 Tagen genießen, können Sie die Jahreskurkarte beantragen.
Als Dauercamper erhalten Sie diese direkt bei Ihrem Campingplatzbetreiber.
Als Zweitwohnungsbesitzer sowie Nutzer von Bootsliegeplätzen können die JahresGästeCard bei der Kurverwaltung beantragen: Zur Beantragung
Bis auf die Nutzung des ÖPNV können Sie alle Vorteilsleistungen in Anspruch nehmen, die auch unseren Tagesgästen zugutekommen.
Ihre GästeCard gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes als Fahrtberechtigung, das bedeutet sowohl in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock.
Folgende Verkehrsmittel stehen Ihnen mit der GästeCard kostenfrei zur Verfügung:
Folgende Verkehrsmittel stehen Ihnen mit der GästeCard nicht kostenfrei zur Verfügung:
Eine Fahrradmitnahme ist in der ÖPNV-Nutzung der GästeCard nicht inkludiert. Sie benötigen für die Mitnahme Ihres Fahrrads einen zusätzlichen Fahrschein.
Ja. Ihr Hund benötigt eine ermäßigte Einzel- oder Tageskarte. Ist Ihr Hund so klein, dass er auf dem Schoß mitgenommen werden kann, fährt er in der Regel kostenlos mit. Bitte informieren Sie sich vorab des Fahrtantritts beim Verkehrsverbund.
Die Fahrplanauskunft des VVW finden Sie
Die Kontrolle im ÖPNV erfolgt auf Sicht. Hierzu wird geprüft, ob der QR-Code des VVW vorhanden ist. Bitte zeigen Sie bei einer Kontrolle sowohl Ihre GästeCard als auch einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vor. Ohne einen solchen Ausweis ist die GästeCard als Fahrschein nicht gültig.