Freie Fahrt mit Weitsicht - Die neue GästeCard Rostock & Warnemünde

Attraktiver Urlaub, saubere Strände, tolle Events brauchen neben „Liebe“ auch ganz praktische Pflege und Investitionen. Dank Ihres Urlaubs können wir diese Unterstützung leisten: mit Infrastruktur, Strandpflege und Rettungsschwimmern, mit Hanse Sail oder Warnemünder Woche, mit Nachhaltigkeit und der Entwicklung des Tourismus.

Als unser Gast nutzen Sie exklusiv die GästeCard und machen noch mehr aus Ihrem Urlaub! Über 50 ermäßigte oder kostenlose Erlebnisse und Aktivitäten warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

So erhalten Sie Ihre GästeCard:

Als Übernachtungsgast bei Anreise von Ihrem Gastgeber (Anleitung)

Als Tagesgast in unserem Webshop kaufen

Als Dauergast oder Zweitwohnungsbesitzer hier beantragen

 

Ihr Urlaubsbonus mit der GästeCard

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Exklusive Vorteile bei Führungen & Rundfahrten, Sehenswertem & Museen, Erlebnissen, Shopping, Essen & Trinken sowie Touren & Wegen hier entdecken.

Zu den Vorteilen
ÖPNV GästeCard

Freie Fahrt nach Rostock-Art

Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Netz des Verkehrsverbunds Warnow für alle Übernachtungsgäste (ausgenommen Fähren und Molli).

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FAQ

Was ist die Kurabgabe und wofür wird sie verwendet?

Die Kurabgabe ist eine von der Hanse- und Universitätsstadt lt. Kurabgabesatzung erhobene Pflichtabgabe. Kurabgabe wird im gesamten Stadtgebiet Rostocks inklusive der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne erhoben. Mit der Kurabgabe tragen Sie als Gast zum Erhalt und zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur vor Ort bei, um touristische Einrichtungen, Leistungen und Veranstaltungen für Ihren Aufenthalt bereitzustellen.

Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich zur Erholung aufhalten und die Möglichkeit haben, die angebotenen Leistungen zu nutzen. Das gilt für Übernachtungsgäste, Dauergäste, Tagesgäste und Zweitwohnungsbesitzer.

 


Wie hoch ist die Kurabgabe?

Die Höhe der Kurabgabe ist in der aktuellen Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe geregelt (Stand: 21.06.2023; Inkrafttreten: 01.09.2023). Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben, es erfolgt keine Unterscheidung nach Haupt- und Nebensaison. An- und Abreisetag bei Übernachtungsgästen werden als zwei Aufenthaltstage berechnet. Sie ist am Tag der Anreise für die Dauer des Aufenthaltes fällig, Teilzahlungen sind nicht möglich.

Für Übernachtungsgäste beträgt die Kurabgabe 3,70 € pro Tag, im Falle einer Ermäßigung 1,45 €.

Tagesgäste ab 15 Jahre zahlen 2,25 € Kurabgabe pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.

Bei Daueraufenthalten (u.a. Zweitwohnungsinhaber, Dauercampingnutzer, Bootsliegeplatzinhaber) ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe entrichtet.

Die Jahreskurabgabe beträgt 63,00 €, im Falle einer Ermäßigung 42,00 €.

 


Wann bin ich bei einem Tagesaufenthalt kurabgabepflichtig?

Als Tagesgast sind Sie nur dann kurabgabepflichtig, wenn Sie sich zu Erholungszwecken aufhalten. Der Erholungszweck muss deutlich erkennbar sein, z. B. wenn Sie die angebotenen touristischen Einrichtungen nutzen. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich.

Bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Restaurantbesuchen, Besuch von Verwandten und Freunden, Arztterminen, Kirchgängen, Wanderungen etc. oder auch nur kurzen, vorübergehenden Aufenthalten entsteht keine Kurabgabepflicht.

Auch wenn Sie bereits in einem anderen Ort Kurabgabe gezahlt haben, müssen Sie bei Aufenthalt in Rostock Tageskurabgabe zahlen, da Sie die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorgehaltenen touristischen Einrichtungen nutzen können.

In der Tageskurkarte ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.

Die TagesGästeCard können Sie ganz einfach in unserem Webshop online erwerben und erhalten dann direkt Ihre GästeCard als PDF-Datei auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Alternativ können Sie auch in einer unser Sie Tourist-Informationen vorbeikommen, wir stellen Ihnen Ihre GästeCard auch gern aus. Darüber hinaus können Sie auch vor Ort die Park-Apps von Mobilet und EasyPark nutzen, um die Kurabgabe zu zahlen und Ihre GästeCard zu erhalten.

Hier finden Sie ein kurzes Video zur Handhabung der Zahlung der Kurabgabe in EasyPark.

 


Wer ist von der Zahlung der Kurabgabe befreit, wer zahlt eine ermäßigte Kurabgabe?

Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80. Bei Personen mit einem GdB von 100 sind deren Begleitpersonen ebenfalls von der Kurabgabe befreit.

Die ermäßigte Kurabgabe gilt bei Kindern und Jugendlichen ab 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie bei Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50.

 


Ich bin nur auf der Durchreise. Muss ich auch Kurabgabe zahlen?

Wenn Sie nach 20 Uhr in Ihrer Unterkunft ankommen und vor 8 Uhr am darauffolgenden Tag wieder abreisen, sind Sie nicht kurabgabepflichtig. Sie müssen keine Kurabgabe zahlen und erhalten daher auch keine GästeCard.


Ich bin aus dienstlichen Gründen in Rostock. Muss ich Kurabgabe zahlen?

Wenn Sie in Rostock arbeiten oder an einer Tagung, einem Meeting oder Teamevent Ihres Arbeitsgebers teilnehmen, halten Sie sich aus dienstlichen Gründen auf und sind nicht kurabgabepflichtig. Es steht Ihnen allerdings frei, bei Ihrem Gastgeber freiwillig Kurabgabe zu zahlen, um in den Genuss der Vorteile mit der GästeCard zu gelangen. So können Sie z. B. den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Mehr dazu siehe Verkehrsverbund Warnow/ÖPNV in den FAQ.


Ich habe eine Zweitwohnung im Stadtgebiet von Rostock. Muss ich auch Kurabgabe zahlen?

Ja, auch als Zweitwohnungsbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, die Kurabgabe zu entrichten. Diese Pflicht lehnt sich an das Meldegesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich als Besitzer der Zweitwohnung auch selbst zur Erholung aufhalten und die angebotenen Erholungseinrichtungen vor Ort nutzen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Jahr. Auch Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder müssen Jahreskurabgabe bezahlen, da der gemeinsame Aufenthalt vorausgesetzt wird. Die Jahreskurkarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und Sie erhalten sie auf Antrag bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus.

In der Jahreskurkarte ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.

Ist Ihre Wohnung zu 100 % fremdgenutzt, z. B. durch eine dauerhafte Vermietung, oder können Sie die Selbstnutzung aus anderen Gründen ausschließen (gegen Nachweis), zahlen Sie keine Kurabgabe.

 


Ich nutze einen Bootsliegeplatz. Muss ich Kurabgabe zahlen?

Als ortsfremder Dauernutzer eines Bootsliegeplatzes sind Sie dazu verpflichtet, die Kurabgabe zu entrichten und eine JahresGästeCard zu erhalten, wenn das Boot für eine Wohnnutzung ausgelegt ist. Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle Personen, die sich mit Ihnen aufhalten, z. B. Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Die JahresGästeCard gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und Sie erhalten sie auf Antrag bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus. In der JahresGästeCard ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.

Wenn Sie einen Liegeplatz vorübergehend als Gastlieger nutzen, wird die Kurabgabe nach Aufenthaltstagen berechnet. Sie zahlen die Kurabgabe beim zuständigen Hafenmeister, dieser stellt Ihnen auch die GästeCard aus. Alternativ kann die Kurabgabe in einer der Tourist-Informationen entrichtet werden. In Ihrer GästeCard ist die Nutzung des ÖPNV-Angebots inklusive.


Ich bin Camper. Muss ich Kurabgabe zahlen?

Als Nutzer eines Dauerstellplatzes auf einem Campingplatz sind Sie dazu verpflichtet, die Kurabgabe zu entrichten und eine JahresGästeCard zu erhalten. Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle Personen, die sich mit Ihnen aufhalten, z. B. Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Die Jahreskurkarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und Sie erhalten sie von Ihrem Vermieter/Campingplatzbetreiber. Alternativ nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. In der Jahreskurkarte ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.

Verbringen Sie Ihren Urlaub oder vorübergehend einige Tage auf einem Campingplatz, wird die Kurabgabe nach Aufenthaltstagen berechnet. Sie zahlen die Kurabgabe bei Ihrem Vermieter/Campingplatzbetreiber, dieser stellt Ihnen auch die GästeCard aus. In Ihrer GästeCard ist die Nutzung des ÖPNV-Angebots inklusive.


Was ist die GästeCard?

Die GästeCard ist der Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe. Außerdem erhalten Sie mit der GästeCard über 50 Vorteile bei teilnehmenden Leistungspartnern. Eine vollständige, tagesaktuelle Übersicht aller Angebote erhalten Sie hier.

Übernachtungsgäste können mit ihrer GästeCard zusätzlich den ÖPNV im Gesamtgebiet des Verkehrsverbunds Warnow nutzen (ausgenommen ist die Nutzung der Fähren Warnemünde-Hohe Düne und Kabutzenhof-Gehlsdorf sowie der Bäderbahn Molli). Hier dient die GästeCard gleichzeitig als Fahrtberechtigung.

Die GästeCard gibt es sowohl in Papierform als auch in digitaler Form als PDF für die Nutzung mit dem Smartphone. Sie können entscheiden, welche Variante Sie nutzen möchten.

Tagesgäste erhalten eine Tageskurkarte und Dauergäste eine Jahreskurkarte ohne Möglichkeit zur Nutzung des Mobilitätsangebots.

 


Wo erhalte ich die GästeCard?

Als Übernachtungsgast entsteht die Pflicht zur Kurabgabe mit dem Tag Ihrer Ankunft und endet mit dem Tag Ihrer Abreise. Mit Ihrer Aufenthaltsbuchung befinden Sie sich in der Bringschuld. Damit der Prozess für Sie so einfach und bequem wie möglich abläuft, kümmert sich Ihr Gastgeber (z.B. Ferienwohnung, Hotel, Pension, Campingplatz) um die Formalitäten. Sie bekommen Ihre GästeCard dann direkt bei Anreise von diesem ausgehändigt.

Die TagesGästeCard können Sie ganz einfach in unserem Webshop online erwerben und erhalten dann direkt Ihre GästeCard als PDF-Datei auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sie können auch vor Ort die Park-App von Mobilet nutzen oder in einer unserer Tourist-Informationen vorbeikommen.

Wenn Sie Inhaber einer Zweitwohnung sind, die Sie zu Erholungszwecken nutzen, sind Sie verpflichtet zur Zahlung der Jahreskurabgabe. Die Jahreskurkarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und Sie erhalten sie auf Antrag bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus.

Auch Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder müssen Jahreskurabgabe bezahlen.

Alle Inhaber einer GästeCard können die Vorteilsangebote nutzen, allerdings ist für Tagesgäste und Inhaber einer Jahreskurkarte der ÖPNV nicht inkludiert.

 


Welche Vorteile kann ich mit der GästeCard nutzen?

Ihre GästeCard Rostock & Warnemünde ist der Nachweis für die gezahlte Kurabgabe, mit der Sie einen Beitrag zum Erhalt und Entwicklung der touristischen Infrastruktur vor Ort leisten. Als Dankeschön nutzen Sie über 50 kostenlose oder ermäßigte Angebote in Museen, Ausstellungen, Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Geschäften und vieles mehr. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht der zahlreichen Vorteile erstellt.

Bitte beachten Sie: Bei der Kurabgabe handelt es sich um eine Pflichtabgabe. Sie ist unabhängig von der Inanspruchnahme der Vorteile und Angebote zu zahlen.

 


Kann ich mit meiner GästeCard kostenfrei den ÖPNV nutzen?

Als Übernachtungsgast können Sie mit Ihrer GästeCard kostenfrei den ÖPNV im Gesamtgebiet des Verkehrsverbund Warnow (ausgenommen sind Molli und Fähren) nutzen. Das schont die Nerven und den Geldbeutel, Sie können einfach einsteigen und losfahren.

Sie erhalten von Ihrem Gastgeber entweder die Papierversion der GästeCard oder per E-Mail die digitale GästeCard. Auf beiden finden Sie das Logo des Verkehrsverbunds Warnow (VVW) sowie eine Beschreibung der Gültigkeit. Dies gilt als Ihr Ticket für den ÖPNV und ist bei Kontrollen zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen. Bitte führen Sie die Karte deshalb immer mit sich.

Dieses Mobilitätsangebot gilt nur für Übernachtungsgäste und ist mit der Tages- und Jahreskurkarte nicht verfügbar.

 


Wie wird meine GästeCard im ÖPNV als Fahrtberechtigung kontrolliert?

Die Kontrolle im ÖPNV erfolgt auf Sicht. Bitte zeigen Sie bei einer Kontrolle sowohl Ihre GästeCard als auch einen Lichtbildausweis vor. Der Name auf der GästeCard muss mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen, sonst wird die GästeCard nicht im ÖPNV als Fahrtberechtigung akzeptiert. Das führt dazu, dass Sie gegebenenfalls eine Geldstrafe bezahlen müssen. Dies gilt ebenso für mitreisende Personen und Kinder. Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Gastgeber Ihnen eine vollständig und korrekt ausgefüllte GästeCard übergibt. Die GästeCard MUSS folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname; An- und Abreisedatum; Meldescheinnummer; QR-Code; Adresse Ihrer Unterkunft
Dies gilt sowohl für den Hauptreisenden als auch für alle begleitenden Personen und Kinder, ebenfalls für Reisegruppen. Akzeptiert werden im ÖPNV nur die GästeCard als PDF sowie die ausgedruckte GästeCard - siehe Bild.

 


Was muss ich als Inhaber der GästeCard sonst noch beachten?

Personen, die die Kurabgabe entrichtet haben, erhalten ihre personalisierte GästeCard. Sie ist nicht übertragbar und gilt für die auf der Karte angegebene Dauer. Auch ermäßigte und befreite Personen erhalten eine GästeCard oder werden auf der GästeCard des Hauptgastes angegeben (bei Tagesgästen). Die GästeCard ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen, ggf. zusammen mit einem Lichtbildausweis, vorzuzeigen. Bitte behandeln Sie die GästeCard wie ein Wertdokument, da sie als Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe gilt und Sie nur bei Vorlage die inkludierten Vorteilsangebote nutzen können.

 


Was muss ich bei der Nutzung des ÖPNV mit meiner GästeCard beachten?

1. Was ist der Verkehrsverbund Warnow?
Der Verkehrsverbund Warnow verbindet sämtliche Verkehrsunternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Landkreis Rostock. Das bedeutet: Mit nur einem Ticket können die öffentlichen Verkehrsmittel in unserem Verbundgebiet genutzt werden.

2. Für wen gilt die GästeCard?
Die GästeCard dient als Nachweis für die geleistete Kurabgabe. Lediglich Übernachtungsgäste können jedoch mit der GästeCard den ÖPNV nutzen. Die GästeCard selbst dient dabei als Fahrtberechtigung.

3. Wo gilt meine GästeCard als Fahrtberechtigung?
Die GästeCard gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbunds, also in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock, als Fahrtberechtigung.

4. Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?
Es können folgende Verkehrsmittel in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock genutzt werden: Stadt- und Regionalbus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug im Liniennetz Region des VVW.

5. Welche Verkehrsmittel sind ausgeschlossen?
Die Warnow-Fähren in Rostock & Warnemünde sowie die Mecklenburgische Bäderbahn (Molli) zwischen Bad Doberan und Kühlungsborn sind von der GästeCard ausgeschlossen.

6. Ist die ÖPNV Nutzung zeitlich begrenzt?
Sie können den ÖPNV nur mit einer gültigen GästeCard nutzen. Diese ist auf Ihren Besuch als Übernachtungsgast begrenzt.

7. Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?
Eine Fahrradmitnahme ist nicht in der GästeCard inkludiert. Sie benötigen dazu einen gültigen Fahrschein. Den können Sie bequem in der VVW-App erwerben. Weiterhin ist die Mitnahme in den Verkehrsmitteln abhängig vom Platz in den Fahrzeugen.

8. Benötigt mein Hund einen extra Fahrschein?
Ja, ihr Hund benötigt eine ermäßigte Einzel- oder Tageskarte. Ist Ihr Hund noch klein, sodass Sie ihn auf den Schoß mitnehmen können, fährt er kostenlos mit.

9. Wo finde ich die Fahrplanauskunft?
In der kostenlosen VVW-App oder auf der Website vom VVW finden Sie die aktuelle Fahrplanauskunft. Es stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

(1) Routenplanung von Tür zu Tür einschließlich Adresseingabe und Darstellung der Wege zur nächsten Haltestelle,
(2) Abfahrts- und Ankunftspläne zu allen Haltestellen und Bahnhöfen im VVW,
(3) Suche der nächstgelegenen Haltestelle/Bahnhof auf Basis Ihrer aktuellen Position sowie Echtzeit-Informationen/Verspätungsanzeige für viele Linien.

10. Wie verhalte ich mich bei der Kontrolle?
Zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihre GästeCard und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass). Ohne einen solchen Ausweis ist die GästeCard als Fahrschein nicht gültig.

Weitere Informationen zum Verkehrsverbund Warnow:
www.verkehrsverbund-warnow.de

 


Welche Toiletten können kostenfrei genutzt werden?

Von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betriebene öffentliche Toiletten können ab sofort kostenlos genutzt werden. Ausgenommen sind privat bewirtschaftete sowie Pachttoiletten. Eine Übersicht der Standorte und Öffnungszeiten finden Sie hier.

 

 


Wie werden meine Daten verarbeitet? (Datenschutz)

Informationen zur Datenverarbeitung in Verbindung mit der Erfassung der Kurabgabe und Ausgabe der GästeCard finden Sie hier.


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