Freie Fahrt mit Weitsicht - Die neue GästeCard Rostock & Warnemünde

Attraktiver Urlaub, saubere Strände, tolle Events brauchen neben „Liebe“ auch ganz praktische Pflege und Investitionen. Dank Ihres Urlaubs können wir diese Unterstützung leisten: mit Infrastruktur, Strandpflege und Rettungsschwimmern, mit Hanse Sail oder Warnemünder Woche, mit Nachhaltigkeit und der Entwicklung des Tourismus.

Als unser Gast nutzen Sie exklusiv die GästeCard und machen noch mehr aus Ihrem Urlaub! Über 50 ermäßigte oder kostenlose Erlebnisse und Aktivitäten warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

So erhalten Sie Ihre GästeCard:

Als Übernachtungsgast bei Anreise von Ihrem Gastgeber (Anleitung)

Als Tagesgast in unserem Webshop kaufen

Als Dauergast oder Zweitwohnungsbesitzer hier beantragen

 

Ihr Urlaubsbonus mit der GästeCard

GästeCard

Mit der GästeCard richtig sparen

Exklusive Vorteile bei Führungen & Rundfahrten, Sehenswertem & Museen, Erlebnissen, Shopping, Essen & Trinken sowie Touren & Wegen hier entdecken.

Zu den Vorteilen
ÖPNV GästeCard

Freie Fahrt nach Rostock-Art

Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Netz des Verkehrsverbunds Warnow für alle Übernachtungsgäste (ausgenommen Fähren und Molli).

PWA GästeCard

Rostock Kompass

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ - Allgemeine Fragen

Was ist die Kurabgabe und wofür wird sie verwendet?

Die Kurabgabe ist eine Pflichtabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne, erhoben wird.

Sie tragen mit der Zahlung der Kurabgabe zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur bei. Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich zur Erholung aufhalten und die angebotenen Leistungen nutzen können, einschließlich Übernachtungsgäste, Dauergäste, Tagesgäste und Zweitwohnungsbesitzer.


Was ist die GästeCard?

Die GästeCard ist der Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe.


Wie hoch ist die Kurabgabe?

Als Übernachtungsgast beträgt die Höhe der Kurabgabe: 3,70 € pro Tag oder 1,45 € pro Tag ermäßigt inklusive ÖPNV-Anteil von 1,45 €).

Als Tagesgast ab 15 Jahre beträgt die Höhe der Kurabgabe 2,25 € pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.

Bei Daueraufenthalten (u.a. Zweitwohnungsinhaber, Dauercampingnutzer, Bootsliegeplatzinhaber oder über 28 Tage im Jahr) ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahrseskurabgabe zu entrichten. Die Höhe der Jahreskurabgabe beträgt 63,00 € oder 42,00 € ermäßigt.

 


Wer ist von der Zahlung der Kurabgabe befreit, wer zahlt eine ermäßigte Kurabgabe?

Als Übernachtungsgast:

Befreit:

  • Kinder bis 5 Jahre
  • Personen mit einem GdB von mind. 80 Prozent sowie deren Begleitperson mit Kennzeichnung B im Ausweis

Ermäßigt:

  • Kinder von 6 - 14 Jahren
  • Personen mit einem GdB ab 50 Prozent

Als Tagesgast:

Befreit:

  • Kinder von 0 - 14 Jahren
  • Personen mit einem GdB ab 50 Prozent
  • Personen mit einem GdB ab 80 Prozent sowie deren Begleitpersonen

Als Jahreskurkarteninhaber:

Ermäßigt:

  • Kinder von 6 - 14 Jahren
  • Personen mit einem GdB ab 50 Prozent

Welche Vorteile kann ich mit der GästeCard nutzen?

Hier finden Sie alle Vorteilsleistungen auf einen Blick: Rostock Kompass-Ihr digitaler Reisebegleiter

Eine Übersicht aller kostenfreien Toiletten stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Kostenfrei nutzbare Toiletten


Ich habe meinen Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock und möchte in Rostock übernachten bzw. einen Tag verbringen. Muss ich eine Kurabgabe zahlen?

Ja, denn Sie werden nicht als Einwohnerin oder Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrachtet. Umgekehrt gilt dasselbe: Auch Rostocker müssen im Landkreis Rostock die Kurabgabe wie jeder andere Besucher entrichten.


Ich möchte Verwandte besuchen. Bin ich von der Kurabgabe befreit?

Nein. Nur wenn die Übernachtung in der häuslichen Gemeinschaft der Verwandten erfolgt, sind Sie von der Zahlung der Kurabgabe befreit. Bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Sie die touristischen Angebote und Leistungen in Anspruch nehmen.


Gibt es bei Verwandtenbesuchen Sonderregelungen oder bestimmte Ausnahmeregelungen?

Ja. Bei einem "besonderen" Anlass (z.B. Familienfeier, Beerdigung) können wir Sie an diesem Tag von der Kurabgabe befreien. Für davor oder danach gebuchte Tage wird die Kurabgabe regulär berechnet, da hier der Erholungszweck nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Der Antrag auf Befreiung oder Erstattung muss bei der Kurverwaltung eingereicht werden und wird in einer Einzelfallentscheidung geprüft.


Wie werden meine Daten verarbeitet? (Datenschutz)

Informationen zur Datenverarbeitung in Verbindung mit der Erfassung der Kurabgabe und Ausgabe der GästeCard finden Sie hier.


FAQ - Übernachtungsgäste

Was ist in meiner GästeCard inklusive?
  • Über 50 kostenfreie oder ermäßigte Angebote in Museen, Ausstellungen, Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Geschäften und vieles mehr
  • Die Nutzung des ÖPNV im Gesamtgebiet des Verkehrsverbund Warnow (ausgenommen sind Molli und Fähren)
  • kostenfrei nutzbare Toiletten

Wo erhalte ich meine GästeCard?

Sie erhalten Ihre GästeCard bei Anreise oder in digitaler Variante 1 Tag vor Anreise direkt von Ihrem Gastgeber.


Ich bin nur auf der Durchreise. Muss ich auch Kurabgabe zahlen?

Bei Ankunft nach 20 Uhr und Abreise vor 8 Uhr sind Sie von der Kurabgabe befreit und erhalten keine GästeCard. Dies gilt auch, wenn dies nur am Anreise- oder Abreisetag der Fall ist.


Ich bin aus dienstlichen Gründen in Rostock. Muss ich Kurabgabe zahlen?

Wenn Sie in Rostock arbeiten, studieren, auf einer Bildungs-, Schul- oder Forschungsreise sind, eine Ausbildung absolvieren oder an einer dienstlichen Veranstaltung teilnehmen, sind Sie von der Kurabgabe befreit. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig die Kurabgabe zu entrichten, um die Vorteile der GästeCard, wie die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (nur für Übernachtungsgäste), in Anspruch zu nehmen.


Wir waren bereits eine Nacht in einem anderen Hotel und besuchen nun ein Weiteres. Muss ich die Kurabgabe für den Umzugstag nochmal zahlen?

Wenn Sie für den Anreisetag von einem anderen Hotel im Stadtgebiet noch eine GästeCard besitzen, können Sie diese in der neuen Unterkunft, sofern ebenso im Stadtgebiet, vorzeigen. Somit wird eine Doppelzahlung verhindert, Sie zahlen nur die Folgetage.


Warum muss ich bei 4 Übernachtungen 5 Tage Kurabgabe bezahlen?

Die Regelung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 07.04.2021 (3 B 2164/20 HGW), wonach Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag gelten, widerspricht dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und benachteiligt Tagesgäste. Der Zeitpunkt der Anreise spielt dabei keine Rolle.


Welche Angaben muss ich für meine GästeCard machen?

Zur Ausstellung Ihrer GästeCard sind folgende Daten notwendig:

  • Vor- und Zuname aller anreisenden Gäste (auch Begleitpersonen)
  • Postleitzahl und Wohnort
  • eine E-Mail-Adresse für den Erhalt einer DigiCard to go, wenn erwünscht
  • Ihren GDB, wenn vorhanden

FAQ - Tagesgäste

Was bedeutet Tagesgast?

Sie reisen am gleichen Tag an und wieder ab. Es findet keine Übernachtung statt.


Wann bin ich bei einem Tagesaufenthalt kurabgabepflichtig?

Sie sind als Tagesgast kurabgabepflichtig, wenn Sie sich zu Erholungszwecken aufhalten. Der Erholungszweck muss deutlich erkennbar sein, z.B. wenn Sie die angebotenen touristischen Einrichtungen nutzen.


Wann muss ich keine Tageskurkarte kaufen?

Bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Restaurantbesuche, Besuch von Verwandten und Freunden, Arztterminen, Kirchengängen, Wanderungen, etc. müssen Sie keine Kurabgabe leisten. Auch bei kurzen, vorübergehenden Aufenthalten entsteht keine Kurabgabepflicht.


Wo erhalte ich meine TagesGästeCard?

Im Webshop, in unseren Tourist-Informationen sowie in den Parkapps von easypark und mobilet.


Ist in der Tageskurkarte die Nutzung des ÖPNV inkludiert?

Nein, in der Tageskurabgabe ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.


FAQ - Jahreskurkarte

Wer muss die Jahreskurabgabe entrichten?

Die Jahreskurabgabe ist zu entrichten als

  • Dauernutzer eines Bootsliegeplatzes, wenn das Boot für eine Wohnungsnutzung ausgelegt ist
  • Dauercamper auf einem Campingplatz
  • Zweitwohnungsbesitzer, wenn Sie die Wohnung zur eigenen Erholung nutzen

Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle weiteren Personen, die sich mit Ihnen hier aufhalten, z.B. Ehepartner, wirtschaftlich nicht selbstständige Kinder

 

Wenn Sie bei uns einen Aufenthalt von über 28 Tagen genießen, können Sie die Jahreskurkarte beantragen.

 


Wo erhalte ich die JahresGästeCard?

Als Dauercamper erhalten Sie diese direkt bei Ihrem Campingplatzbetreiber.

Als Zweitwohnungsbesitzer sowie Nutzer von Bootsliegeplätzen können die JahresGästeCard bei der Kurverwaltung beantragen: Zur Beantragung


Welche Vorteile habe ich mit der JahresGästeCard?

Bis auf die Nutzung des ÖPNV können Sie alle Vorteilsleistungen in Anspruch nehmen, die auch unseren Tagesgästen zugutekommen.


FAQ - ÖPNV

Wo gilt meine GästeCard als Fahrtberechtigung?

Ihre GästeCard gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes als Fahrtberechtigung, das bedeutet sowohl in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock.


Welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?

Folgende Verkehrsmittel stehen Ihnen mit der GästeCard kostenfrei zur Verfügung:

  • Stadt- und Regionalbus
  • Straßenbahn
  • S-Bahn
  • Regionalzug im Liniennetz Region des VVW

Welche Verkehrsmittel sind ausgeschlossen?

Folgende Verkehrsmittel stehen Ihnen mit der GästeCard nicht kostenfrei zur Verfügung:

  • Warnow-Fähre zwischen Warnemünde und Hohe Düne
  • Mecklenburgische Bäderbahn (Molli) zwischen Bad Doberan und Kühlungsborn

Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

Eine Fahrradmitnahme ist in der ÖPNV-Nutzung der GästeCard nicht inkludiert. Sie benötigen für die Mitnahme Ihres Fahrrads einen zusätzlichen Fahrschein.


Benötigt mein Hund einen separaten Fahrschein?

Ja. Ihr Hund benötigt eine ermäßigte Einzel- oder Tageskarte. Ist Ihr Hund so klein, dass er auf dem Schoß mitgenommen werden kann, fährt er in der Regel kostenlos mit. Bitte informieren Sie sich vorab des Fahrtantritts beim Verkehrsverbund.


Wo finde ich die Fahrplanauskunft?

Die Fahrplanauskunft des VVW finden Sie


Wie wird meine GästeCard im ÖPNV als Fahrtberechtigung kontrolliert?

Die Kontrolle im ÖPNV erfolgt auf Sicht. Hierzu wird geprüft, ob der QR-Code des VVW vorhanden ist. Bitte zeigen Sie bei einer Kontrolle sowohl Ihre GästeCard als auch einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vor. Ohne einen solchen Ausweis ist die GästeCard als Fahrschein nicht gültig.


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