JahresGästeCard Rostock & Warnemünde
Entdecken Sie Rostock & Warnemünde mit unserer GästeCard
Ein kleiner Beitrag für eine großartige Zukunft: Wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den vier Seebädern Warnemünde, Hohe Düne, Markgrafenheide und Diedrichshagen eine Kurabgabe erhoben. Ihre GästeCard Rostock & Warnemünde ist der Nachweis für die gezahlte Kurabgabe, mit der Sie einen Beitrag für gepflegte und bewachte Strände, Beratung in den Tourist-Informationen, barrierearme Angebote, ganzjährige Veranstaltungen, kostenfreie öffentliche Toiletten und ein modernes Umweltmanagement vor Ort leisten. Zusätzlich sparen Sie mit der GästeCard Rostock & Warnemünde bei vielen Erlebnissen und profitieren von Preisnachlässen und kostenlosen Vorteilen verschiedener Partner.
Seit dem 01.09.2023 gilt eine neue Kurabgabesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen dazu.
Auch als Zweitwohnungsbesitzer*, Dauernutzer eines Bootsliegeplatzes oder Dauercamper sind Sie dazu verpflichtet, die Kurabgabe zu entrichten und eine JahresGästeCard zu erhalten. Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle Personen, die sich mit Ihnen aufhalten, z. B. Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Die Jahreskurkarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und Sie erhalten sie auf Antrag bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Bitte füllen Sie dazu das nachfolgende Formular aus.
In der Jahreskurkarte ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.
*Ist Ihre Wohnung zu 100 % fremdgenutzt, z. B. durch eine dauerhafte Vermietung, oder können Sie die Selbstnutzung aus anderen Gründen ausschließen (gegen Nachweis), zahlen Sie keine Kurabgabe.