Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Zuständige Stelle
Amt für Ausbildungsförderung
Kopernikusstraße 1a
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1088
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.