Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Zuständige Stelle

Amt für Ausbildungsförderung

Kopernikusstraße 1a
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1088+49 381 381-1088
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

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