Wohngeld als Mietzuschuss beantragen

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen

Hier Formulare downloaden

Zuständige Stelle

Sachgebiet Wohngeld

Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

InfoPunkt

+49 381 381-5501+49 381 381-5501

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und

Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr.

Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail an wohngeld@rostock.de oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen per E-Mail ist nicht eröffnet.

Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe!

Achtung:

Aus organisatorischen Gründen findet vom 22. bis 26. April keine Sprechzeit statt! Unterlagen können im Amt für Soziales und Teilhabe in der Hans-Fallada-Straße 1 oder in allen Haus- und Postbriefkästen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgegeben werden. Ab 30. April 2024 ist das Sachgebiet Wohngeld ausschließlich in der Rigaer Straße 10 zu finden.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

  • Mietvertrag,
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
  • gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
  • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
  • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
  • aktueller Rentenbescheid,
  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
  • Nachweis für Unterhaltszahlungen,
  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

Sonstige Nachweise (falls vorhanden), zum Beispiel

  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Fristen

Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download im unten anliegenden Link.

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

> Antragsformular

Ansprechpunkt

Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig für diese Leistungen sind die Landkreise und kreisfreie Städte.

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