Partnerurkunde beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
- Ort und Tag der Geburt,
- die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Urkundenstelle
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Standesbeamtin
Öffnungszeiten
Achtung: Derzeit können Sie Urkunden nur online über das MV-Serviceportal oder schriftlich beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Eine Rückforderung der Gebühren bei Bezahlung über Paypal ist nicht möglich. Die Zustellung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine persönliche Beantragung und Abholung von Urkunden ist nicht möglich.
Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.
Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.
Was gilt es zu beachten?
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:
- es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
- wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.