Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Abteilung Sozialhilfe
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Im Bereich Grundsicherung entfallen vorübergehend die Sprechzeiten am Donnerstag.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.