Flächennutzungsplan Auskunft
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Stadtentwicklungsplanung und Flächennutzungsplanung
Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6162
+49 381 381-6901
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Fristen
Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens