Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3212
+49 381 381-3284
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Was gilt es zu beachten?
Der Antragsteller besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33 a GewO wird eine Gebühr in Höhe von 102,00 Euro bis 693,00 Euro nach der Gewerbekostenverordnung MV erhoben.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Bescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei
- Auszug aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichtes ergeht kostenfrei
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.