Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-3210+49 381 381-3210
+49 381 381-3284
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Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter

+49 381 381-3211+49 381 381-3211
+49 381 381-3284
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Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33 a GewO wird eine Gebühr in Höhe von 148,00 - 740,00 EUR nach der Gewerbekostenverordnung M-V erhoben.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
  • Führungszeugnis: 13,00 EUR
  • Bescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei
  • Auszug aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichtes ergeht kostenfrei

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

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