Schießerlaubnis beantragen

Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

  • in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen;
  • als Jäger bei der befugten Jagdausübung schießen wollen oder Tiere schießen wollen, die dem Naturschutzrecht unterliegen, und über eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde verfügen;
  • als Brauchtumsschütze auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, schießen wollen und dem Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine gültige Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs. 3 WaffG erteilt wurde;
  • mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen;
  • Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen;
  • mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO2Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen;
  • bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist;
  • bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist.

Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihr Bedürfnis,
  • Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
  • Ihre persönliche Eignung,
  • eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt

nachweisen.

Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3397+49 381 381-3397
+49 381 381-3280
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
  • Nachweis eines Bedürfnisses
    • Zum Beispiel Auftrag eines Gehegebetreibers, Tätigkeit als Wein-/Obstbauer
    • Zulassung als Tierarzt
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern fallen folgende Kosten an:

  • 50,00 bis 200,00 EUR: Für die Erteilung der Erlaubnis, je nach Aufwand der Behörde und 
  • 35,00 EUR: gegebenenfalls in Abhängigkeit von der Frist, für die die Erlaubnis erteilt wurde, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Absatz 3 Waffengesetz (mindestens alle drei Jahre).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde geprüft. Nachweise der Sachkunde, des Bedürfnisses sowie der Haftpflichtversicherung sind durch die antragstellenden Personen zu erbringen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten die Erlaubnis zum Schießen auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag, den Nachweis, dass Sie das 18. bzw. das 21. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor. Zusätzlich müssen Sie den Bedürfnisgrund, die erforderliche Sachkunde sowie eine Versicherungspolice gegen Haftpflicht vorweisen.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit vom Einzelfall bis zu 6 Wochen.

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

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