Eingriffe in Natur und Landschaft - Genehmigung

Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich ist, sind landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu ergreifen. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Das Vermeidungsgebot, das Verursacherprinzip und das Folgenbewältigungsprinzip der Eingriffsregelung besitzen grundsätzliche Bedeutung für die Erreichung der Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Allgemeinen, aber auch für die Durchsetzung der Ziele des § 1 BNatSchG im Besonderen (vgl. besondere Begründung zu den §§ 13ff. BNatSchG n. F.). Die integrative und in Konfliktsituationen vermittelnde Herangehensweise innerhalb der Eingriffsregelung wird auch mit über den dauerhaften Bestand sowie die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt entscheiden. Außerdem hängt die Qualität der Abarbeitung der Eingriffsregelung von den zugrunde liegenden Wirkungsprognosen ab.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Naturschutz

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8509+49 381 381-8509
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gemäß der Gebührennummer 201 der Naturschutzkostenverordnung M-V

Fristen

keine

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Bewertungsverfahren für Eingriffe in die Natur

Verfahrensablauf

formloses Antragsverfahren

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Vorhabens

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörden

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