Bestattungsplatz Genehmigung

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.

Zuständige Stelle

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8530+49 381 381-8530
+49 381 381-8594
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung möglich)

Von April bis August 2024 ist ausschließlich die Friedhofsverwaltung am Westfriedhof für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.

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