Amtliche Bodenschätzung Auskunft einholen
Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtHier geht's zum Geoshop der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Zuständige Stelle
Sachgebiet Katasterbenutzung / Kommunale Geodaten
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6222
+49 381 381-6902
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid