Öffentliche Einrichtung: Schaden melden
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Verkehrsausrüstung
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6627
+49 381 381-6906
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung