Angeln an der Rostocker Ostseeküste

Angler in Rostock haben die Wahl zwischen hoher See oder der Warnow. Petri Heil!

Von Zander bis Meerforelle

Auch das bietet die Ostseeküste: Hier kann man oder frau mit der Angel einem erholsamen Hobby frönen. Angler in Rostock haben die Wahl zwischen hoher See oder der Warnow, einem Fluss, der sich vom Rostocker Stadtzentrum bis nach Warnemünde erstreckt. So beißen im Warnowwasser vor allem Zander, Barsch, Aal und Blei, manchmal verirrt sich auch eine Flunder. In der Ostsee gehen dem Petrijünger mit etwas Glück Dorsch, Meerforelle, Hering oder Flunder an den Haken.

Touristen dürfen sich an der Küste auch ohne Vorkenntnisse ins Angel-Vergnügen stürzen und vielleicht auf einem Fischkutter das Hochseeangeln versuchen. Bedingung sind in jedem Fall ein Touristen-Fischereischein (24 €) sowie ein Angelberechtigungsschein (Gewässerkarte) für die Unterwarnow und Binnengewässer oder für die Küste. Beides gibt es in den Einrichtungen der Tourist-Information im Stadtzentrum und in Warnemünde.

Angeln in Warnemünde

Was brauchen Angler in Rostock & Warnemünde für ihr Hobby?

Angler benötigen in Rostock zwei Dokumente:

  • den Fischereischein (für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre)
  • einen Angelberechtigungsschein für das gewünschte Gewässer.

Wer keinen gültigen Fischereischein besitzt, kann in Mecklenburg-Vorpommern einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) beantragen.

Grundsätzlich wird in Mecklenburg-Vorpommern für jedes Gewässer ein Angelberechtigungsschein benötigt.

Unser Service für Angler

Fischereischein:

mit der für das Kalenderjahr gültigen Abgabemarke | 24 €
Verlängerung für jeweils 28 Tage | 13 €

Angelberechtigungen:

Angelberechtigungen für Küstengewässer (Ostsee):
Tag: 6 € | Woche: 12 € | Jahr: Erw. 30 €, Schwerbehinderte 10 €, Jugendliche <18 Jahre 10 €

Angelberechtigungen für Unterwarnow:
Tag: 5 € | Woche: 10 € | Jahr: Erw. 25 €, Schwerbehinderte 10 €, Jugendliche <18 Jahre 10 €

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen allein ohne Fischereischein angeln, benötigen für das Gewässer aber eine Angelberechtigung. Sie benötigen keine Angelberechtigung, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen angeln, der eine Angelberechtigung und einen gültigen Fischereischeins besitzt.

Wo gibt es die Dokumente für Angler?

Vor Ort

Der Touristenfischereischein und der Angelberechtigungsschein werden in den Einrichtungen der Tourist-Information im Stadtzentrum, in Warnemünde und in Markgrafenheide für Sie ausgestellt. Sie legen Ihren Personalausweis vor und füllen den Antrag zur Ausstellung eines Fischereischeines aus und zahlen bar oder mit EC- bzw. Kreditkarte.

 
Online

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Versand per Post nach Vorkasse
Touristenfischereischeine und Angelberechtigungen

Für die Ausstellung des Touristenfischereischeines werden von jedem Angler bis 21 Tage vor dem Angeltermin folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeines (Touristenfischereischein) mit Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    Bitte für Nachfragen Telefon und E-Mail-Adresse vermerken! Für die Angelberechtigung Art und konkreten Termin angeben (Tag / Woche / Jahr + Datum).
    Antrag ausdrucken, ausfüllen und einscannen. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift und das Datum. Scannen Sie bitte beide Seiten des Personalausweises oder Passes ein und schicken alles (nicht per FAX) an:

per E-Mail:
angeln@rostock.de

per Post:
Hafen- und Seemannsamt Rostock
PSF 48 10 46, 18132 Rostock
Tel. +49 (0) 381 381 8703

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