Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.
Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Fischereiangelegenheiten, Haushalt
Ost-West-Str. 8
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Wiebke Ribbeck
Position: Sachbearbeiterin
+49 381 381-8703
+49 381 381-8735
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
- 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung
Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Tage
- bei persönlichem Erscheinen: sofort