Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen

Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

Zuständige Stelle

Fischereiangelegenheiten, Haushalt

Ost-West-Str. 8
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Wiebke Ribbeck
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-8703+49 381 381-8703
+49 381 381-8735
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Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag geschlossen

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 24,00 EUR für zeitlich befristeten Fischereischein
  • 13,00 EUR für Verlängerungsbescheinigung

Fristen

keine

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Zahlung der Gebühr
  • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

Bearbeitungsdauer

  • ca. 5 Tage
  • bei persönlichem Erscheinen: sofort
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