Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Hier Formulare downloaden

Zuständige Stelle

Amt für Soziales und Teilhabe | Sachgebiet Wohngeld

Rigaer Str. 10
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-5501+49 381 381-5501
+49 381 381-6835

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und

Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr.

Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail an wohngeld@rostock.de oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen per E-Mail ist nicht eröffnet.

Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe!

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Fristen

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

> Antragsformular

Ansprechpunkt

Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

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