Wohngeld Erhöhung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
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sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
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sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
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sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Sachgebiet Wohngeld
Rigaer Str. 10
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
InfoPunkt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr.
Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail an wohngeld@rostock.de oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen per E-Mail ist nicht eröffnet.
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe!
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
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Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.