Wertstoffe Entsorgung

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Altglas wird nur über ein Bringsystem (Depotcontainer) im Stadtgebiet erfasst.

Leichtverpackungen werden über ein Holsystem haushaltsnah erfasst; Behältergrößen: 120-l, 240-l, 1.100-l und gelbe Säcke für Sackentsorgungsgebiete und gelegentlichem Mehranfall.

Ausgabestellen für Gelbe Säcke sind die Ortsämter und das Servicebüro der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

Altpapier kann in der Hanse-und Universitätsstadt Rostock (HRO) über ein Holsystem (blaue Tonne) und über ein Bringsystem (Depotcontainer im Stadtgebiet und Recyclinghöfe) entsorgt werden.

Die blaue Tonne kann in der Größe 1.100l, 240 l und 120 l bestellt werden beim beauftragten Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH und bei der HRO über das Antragsformular für die Entsorgung der Haushalte.

Die Tourenpläne der Papiertonnen ersehen Sie über den online-Abfuhrplan.

Alttextilen werden über Depotcontainer erfasst. Informationen über die Standorte der Depotcontainer erhalten Sie über das Geoportal der HRO.

Zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Ansprechpartner

Herr Lars Gemsky
Sachbearbeiter
Zimmer: E 65

+49 381 381-7314+49 381 381-7314
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Herr Mathis Ziemann
Sachbearbeiter
Zimmer: E 61

+49 381 381-7313+49 381 381-7313
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

Achtung:

Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte aber auch Videoschaltungen zur Verfügung.

Was gilt es zu beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)

Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung

Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Papiertonne wird Ihnen spätestens nach 14 Werktagen bereitgestellt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes) sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger und der an Ihrem Wohnort sammelnden dualen Systeme.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz sind weiterhin die dualen Systeme zuständig.

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