Vorschulticket beantragen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Kindern, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Schule besuchen, ein kostenfreies Vorschulticket an.
Neben einem aktuellen Lichtbild benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt für die Nutzung des Vorschultickets. Die Bestätigung können Sie hier online beantragen.
Mit dem Lichtbild und der Bestätigung können Sie dann das Vorschulticket in den Kundenzentren der RSAG beantragen.
Zuständige Stelle
Abteilung Sozialhilfe
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Mitarbeiter/in
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr.
Die Sprechzeiten sollten nur in notwendigen Fällen für die persönliche Vorsprache genutzt werden. Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Was gilt es zu beachten?
Kinder im Alter ab 6 Jahren,
- die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Hauptwohnsitz haben und
- die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind
Rechtsgrundlage(n)
Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/BV/2537 vom 29.09.2021 zur Einführung eines kostenfreien Vorschultickets
Erforderliche Unterlagen
- Passbild
- Bestätigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des Vorschultickets
Fristen
Erfolgt die Antragstellung bis zum 23. eines Monats, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des Folgemonats ausgestellt.
Erfolgt die Antragsstellung am 24. eines Monats oder später, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des auf den Folgemonat folgenden Monats ausgegeben.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Bitte holen Sie sich die Nutzungsberechtigung von der Stadt ein und gehen Sie mit einem Lichtbild Ihres Kindes zu den Kundenzentren der RSAG.