Visum für Studierende beantragen

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.

Kein Visum für die Einreise benötigen:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA. Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen.

Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der nachfolgenden Seite des Auswärtigen Amtes:

Zuständige Stelle

Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht

Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Was gilt es zu beachten?

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z. B. Berufsakademie, Studienkolleg).

Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:

  • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
  • Sprachprüfung
  • Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
  • Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
  • Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
  • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung oder üblich sind
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung in Deutschland
  • Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
  • zwei aktuelle Passbilder
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.

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