Visum für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland ("Vander-Elst-Visum") beantragen

Als Staatsangehöriger eines Staats außerhalb der Europäischen Union können Sie, sofern sie in einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat dauerhaft beschäftigt sind, zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat, z.B. in die Bundesrepublik Deutschland, entsendet werden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Es wird ein "Visum nach Vander Elst" erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt.

Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU-Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht).

Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen ("Daueraufenthalt EU") und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach "Vander Elst" befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumsantrag weiterhin erforderlich.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht

Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union
  • Nachweis über eine Entsendung Ihres Unternehmens zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Krankenversicherungsnachweis für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes

Ggf. sind noch weitere Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

60 Euro

Nach oben