Verpflichtungserklärung abgeben
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht
Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
- eID-Karte (für Online-Abgabe)
- Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
- bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
- bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 29,00 EUR an, die in Vorkasse bezahlt werden müssen.
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung, Visa Electron in Europa
Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,45 EUR (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
Fristen
Die Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung liegt bei 5 Jahre.
Bemerkung:
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:
- Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder das Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
- Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
- Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern beziehungsweise später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
- Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
- Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
- Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
- Das Verfahren ist damit beendet.
- Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:
Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung)
2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung)
Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln (1):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen.
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
- Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
- Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
- Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung) (2):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen.
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
- Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab.
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.
Ansprechpunkt
Ausländerbehörden des zukünftigen Aufenthaltsortes des oder der Eingeladenen. Ist der Aufenthaltsort nicht bekannt, ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Dienstbezirk der Erklärende wohnt oder seinen Sitz hat.