Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich

Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr  ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Immissionsschutz, Umweltplanung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-7335+49 381 381-7335
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach vorheriger Terminvereinbarung!

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen;
  • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.

Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

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