Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie sind Unternehmer, Projektplaner oder Bauherr und planen die Umsetzung eines größeren Bauvorhabens, z. B. ein Hotelkomplex, ein großflächiges Einkaufszentrum oder einen Parkplatz? In diesen Fällen kann es sein, dass dem Bauantrag außerdem weitere Informationen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt beigefügt werden müssen.

Ist ein Bauvorhaben in der Anlage 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeit (UVPG) oder der Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes M-V aufgeführt, so ist im Vorfeld ggf. eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung erforderlich. Dies betrifft nicht nur den Neubau sondern ggf. auch die Änderung bestehender Anlagen und hängt von Art, Ausmaß und Größe des Vorhabens ab.

Ist eine Vorprüfung erforderlich, muss der Vorhabenträger die dafür nötigen Informationen vorlegen. Dies umfasst Angaben zu den Merkmalen des Vorhabens, Angaben zum Standort sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen, z. B. durch auftretende Emissionen, Abfälle oder die der Nutzung natürlicher Ressourcen u. a. Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen.

Wenn das Neuvorhaben oder das Änderungsvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, so hat der Vorhabenträger  eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Immissionsschutz, Umweltplanung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-7335+49 381 381-7335
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach vorheriger Terminvereinbarung!

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Behörde prüft, ob für das konkrete Vorhaben gemäß den genannten Rechtsgrundlagen eine Vorprüfung erforderlich ist. Dies ist abhängig von Art, Größe und Ausmaß des Projektes. Es gelten die in den Rechtsgrundlagen aufgeführten Prüfwerte.

Wenn eine Vorprüfung durchgeführt werden muss, prüft die Behörde, ob mit der Umsetzung des Bauvorhabens am konkreten Standort erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verbunden sein können. Dabei werden die Kriterien der Anlage 3 des UVPG oder LUVPG M-V angewandt.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Beschreibung des Vorhabens, insbesondere der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens
  • Beschreibung des Standorts des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können
  • Beschreibung der Schutzgüter, die von dem Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können
  • Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Gebühr (gem. Baugebührenverordnung M-V): 5 % der Gebühr der Baugenehmigung
  • Die Gebühr entfällt, wenn die Vorprüfung ergibt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Im Falle von Vorhaben im Stadtgebiet Rostock, die durch die Hansestadt Rostock zu genehmigen sind, können Sie sich vorab telefonisch oder schriftlich bei uns erkundigen, ob für das von Ihnen geplante Vorhaben eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht notwendig ist. In diesem Fall fügen Sie die dazu erforderlichen Informationen Ihrem Bauantrag bei.

Sollten Angaben fehlen, werden Sie durch die jeweilige Genehmigungsbehörde (z. B. Bauamt, Hafen- und Seemmannsamt, o. a.) aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen.

Das Ergebnis der Vorprüfung wird durch die Genehmigungsbehörde öffentlich bekannt gegeben.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die zuständige Behörde trifft die Feststellung zügig und spätestens nach 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann sie die Bearbeitung um bis zu weitere 6 Wochen verlängern.

Nach oben