Tierheim: Betriebserlaubnis beantragen
Derjenige, der Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Tierheime sind auf Dauer angelegte, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Einrichtungen, die vor allem Heimtiere, z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen usw. aufgrund von Abgabe, Fund oder Wegnahme aufnehmen.
Eine ähnliche Einrichtung ist gegeben, wenn Sinn und Zweck der Erlaubnispflicht für Tierheime auch für die Erlaubnisbedürftigkeit dieser Einrichtungen spricht. Hierbei kommt es vor allem darauf an, ob diese Einrichtung Aufgaben wahrnimmt, die bei Tierheimen geläufig sind. Zum Beispiel einige Tierpensionen erfüllen diese Kriterien.
Ein "Halten" ist anzunehmen, wenn die Betreuung des Tieres und Pflicht zur Betreuung übernommen wird. Halter im weiten Sinn ist hierbei jede natürliche oder juristische Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder das Tier tatsächlich versorgt.
Heimtiere sind solche Tiere, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind.
Wer ohne eine entsprechende Erlaubnis ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ausübung der Tätigkeit kann durch die zuständige Behörde untersagt werden. Die Behörde ist außerdem befugt, die Betriebs- und Geschäftsräume zu schließen.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8600
+49 381 381-8690
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
Erkundigen Sie sich bezüglich des Antragsformulars bitte bei zuständigen Behörde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Erlaubnis fallen Kosten in Höhe von EUR 25,00 bis 500,00 an.
Fristen
Keine Fristen, aber zwingend vor Ausübung der Tätigkeit.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 4 Monaten, je nach Prüfungsumfang auch länger möglich.