Tierausfuhr (gewerblich): amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Bei der Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Herr Steffen Zander
Leiter
Zimmer: 1.50
0381 381-8600
0381 381-8690
E-Mail senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Achtung:
Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte aber auch Videoschaltungen zur Verfügung.
Was gilt es zu beachten?
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft desselben zu erfragen. Für gängige Ausfuhren liegen die Zertifikate den zuständigen Stellen vor.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühren werden nach der GOVET in Abhängigkeit vom Aufwand berechnet.
Fristen
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Weitere Informationen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.