Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3220
+49 381 381-9331
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Was gilt es zu beachten?
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Genossenschaftsregisterauszug
Handelsregisterauszug
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
Kopie des Stellvertretungsvertrages
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 51 - 632 Euro
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;