Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3220+49 381 381-3220
+49 381 381-9331
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Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Was gilt es zu beachten?

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Erforderliche Unterlagen

Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

Genossenschaftsregisterauszug

Handelsregisterauszug

Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in

Kopie des Stellvertretungsvertrages

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 51 - 632 Euro

Fristen

Im Regelfall 3 Monate;

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