Sportstätte: Benutzung beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sowohl Vereine als auch Einwohnerinnen und Einwohner können die Belegungen und Verfügbarkeiten der Sportstätten einsehen und die Reservierungsanfrage bequem und digital stellen. Die Antragstellung hat mindestens 12 Wochen vor der Nutzung und ausschließlich online zu erfolgen. Die Vergabe von Sportstätten erfolgt ausschließlich durch das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.

Zuständige Stelle

Amt für Schule und Sport | SG Investitionen, Förderung und Sportstättenvergabe

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anfrage, die durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen geprüft und erst mit Vertragsunterzeichnung verbindlich wird.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Kosten variieren je nach Sportstätte und Nutzer. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel quartalsweise auf dem Postweg.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vorheriger Absprache mit einem zuständigen Sachbearbeiter*in im Sportamt unter der Tel.-Nr.: 0381 381 4503/-04.

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