Sportstätte: Benutzung beantragen
Sowohl Vereine als auch Einwohnerinnen und Einwohner können die Belegungen und Verfügbarkeiten der Sportstätten einsehen und die Reservierungsanfrage bequem und digital stellen. Die Antragstellung hat mindestens 12 Wochen vor der Nutzung und ausschließlich online zu erfolgen. Die Vergabe von Sportstätten erfolgt ausschließlich durch das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.
Zuständige Stelle
Amt für Schule und Sport | SG Investitionen, Förderung und Sportstättenvergabe
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
E-Mail
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anfrage, die durch die zuständigen Sachbearbeiter*innen geprüft und erst mit Vertragsunterzeichnung verbindlich wird.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten variieren je nach Sportstätte und Nutzer. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel quartalsweise auf dem Postweg.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
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Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vorheriger Absprache mit einem zuständigen Sachbearbeiter*in im Sportamt unter der Tel.-Nr.: 0381 381 4503/-04.