Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter
+49 381 381-3211
+49 381 381-3284
E-Mail
senden
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin
+49 381 381-3210
+49 381 381-3284
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Gewerbemeldungen können zu den Öffnungszeiten persönlich als auch jederzeit postalisch oder elektronisch (per E-Mail an gewerbe@rostock.de oder per Fax an 0381/381-3284) erstattet werden.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
- Pacht-/Mietvertrag
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen für die Erlaubnis: 174,00 - 1.872,00 EUR
Fristen
Die beantragte Erlaubnis gilt nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen.