Sperrmüll entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtAnmeldung:
Ganzjährig unbegrenzt, so oft wie nötig. Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH (möglichst 14 Tage vorher).
Sperrmüllschnellentsorgung:
Gegen Bezahlung des Mehraufwandes kann man beim Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH ein Wunschtermin erhalten.
Ohne Anmeldung wird Sperrmüll bei der Abfuhr nicht mitgenommen.
Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Online: www.stadtentsorgung-rostock.de / Auftrag Sperrmüllabfuhr
E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
Telefon: 4593-100 / Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr:
Bereitstellung:
Am Vorabend, spätestens bis 7.00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag den Sperrmüll so bereitstellen, dass der Lagerplatz vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann.
Eine Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich. Eine kostenpflichtige Schnellentsorgung kann bei Bedarf mit dem Kundenservice vereinbart werden.
Elektro- und Elektronikschrott ist kein Sperrmüll. Die Anmeldung und Sammlung von großen Elektroaltgeräten erfolgt getrennt vom Sperrmüll.
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Herr Lars Gemsky
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E 65
+49 381 381-7314
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Herr Mathis Ziemann
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: E 61
+49 381 381-7313
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin
+49 381 381-7347
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Antrag online, per E-Mail oder telefonisch
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Bei einem Wunschtermin sind die Kosten des Mehraufwandes zu tragen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Antrag an Kundenservice (14 Tage vorher)
- Terminvergabe/Mitteilung an Anmelder
- Bereitsstellung zur Abfuhr am Vorabend oder am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ca. 2 Wochen; Antragstellung 14 Tage vor Termin
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.