Sperrmüll entsorgen

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Anmeldung:

Ganzjährig unbegrenzt, so oft wie nötig. Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.  

Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH (möglichst 14 Tage vorher).

Sperrmüllschnellentsorgung:

Gegen Bezahlung des Mehraufwandes kann man beim Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH ein Wunschtermin erhalten.

Ohne Anmeldung wird Sperrmüll bei der Abfuhr nicht mitgenommen.  

Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:

Online: www.stadtentsorgung-rostock.de / Auftrag Sperrmüllabfuhr

E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de

Telefon: 4593-100 / Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr:

Bereitstellung:

Am Vorabend, spätestens bis 7.00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag den Sperrmüll so bereitstellen, dass der Lagerplatz vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann.

Eine Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich. Eine kostenpflichtige Schnellentsorgung kann bei Bedarf mit dem Kundenservice vereinbart werden.

Elektro- und Elektronikschrott ist kein Sperrmüll. Die Anmeldung und Sammlung von großen Elektroaltgeräten erfolgt getrennt vom Sperrmüll.

Zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Herr Lars Gemsky
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E 65

+49 381 381-7314+49 381 381-7314
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Herr Mathis Ziemann
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: E 61

+49 381 381-7313+49 381 381-7313
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-7347+49 381 381-7347
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Antrag online, per E-Mail oder telefonisch

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

Bei einem Wunschtermin sind die Kosten des Mehraufwandes zu tragen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

www.stadtentsorgung-rostock.de

www.rostock.de/umweltamt

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Antrag an Kundenservice (14 Tage vorher)
  • Terminvergabe/Mitteilung an Anmelder
  • Bereitsstellung zur Abfuhr am Vorabend oder am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Ca. 2 Wochen; Antragstellung 14 Tage vor Termin

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

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