Sperrmüll entsorgen
Anmeldung:
Ganzjährig unbegrenzt, so oft wie nötig. Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH (möglichst 14 Tage vorher).
Sperrmüllschnellentsorgung:
Gegen Bezahlung des Mehraufwandes kann man beim Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH ein Wunschtermin erhalten.
Ohne Anmeldung wird Sperrmüll bei der Abfuhr nicht mitgenommen.
Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:
Online: www.stadtentsorgung-rostock.de / Auftrag Sperrmüllabfuhr
E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de
Telefon: 4593-100 / Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr; Di: 8.00 bis 17.30 Uhr; Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr:
Bereitstellung:
Am Vorabend, spätestens bis 7.00 Uhr am vereinbarten Abfuhrtag den Sperrmüll so bereitstellen, dass der Lagerplatz vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann.
Eine Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen ist ebenfalls kostenfrei möglich. Eine kostenpflichtige Schnellentsorgung kann bei Bedarf mit dem Kundenservice vereinbart werden.
Elektro- und Elektronikschrott ist kein Sperrmüll. Die Anmeldung und Sammlung von großen Elektroaltgeräten erfolgt getrennt vom Sperrmüll.
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Herr Mathis Ziemann
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: E 61
+49 381 381-7313
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Herr Lars Gemsky
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E 65
+49 381 381-7314
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Antrag online, per E-Mail oder telefonisch
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.
Bei einem Wunschtermin sind die Kosten des Mehraufwandes zu tragen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
- Abfallgebühren.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Antrag an Kundenservice (14 Tage vorher)
- Terminvergabe/Mitteilung an Anmelder
- Bereitsstellung zur Abfuhr am Vorabend oder am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ca. 2 Wochen; Antragstellung 14 Tage vor Termin