Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe - Abteilung Sozialhilfe - Sachgebiet Grundsicherung I und II
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Infopunkt St.-Georg-Str. 109 (Haus II), 18055 Rostock
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Im Bereich Grundsicherung entfallen vorübergehend die Sprechzeiten am Donnerstag.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.