Sorgerechtsverfügung hinterlegen lassen

Mit einer Sorgerechtsverfügung - einer sogenannten letztwilligen Verfügung - können Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll. Besteht keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet das Gericht, jedoch immer zum Wohle des Kindes. Allerdings entscheidet auch bei bestehender Sorgerechtsverfügung das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann aber nur von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.

Mit der Sorgerechtsverfügung können nicht nur Personen sowie ein Ersatzvormund für die Kindesvertretung benannt, sondern auch Personen explizit von einer Vormundschaft ausgeschlossen werden.

Bevor Sie einen Vormund in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen, sollten Sie mit diesem darüber sprechen und ihn informieren. Des Weiteren können sich Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, der Sorgerechtsverfügung widersetzen. Damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, sollten Sie daher die Sorgerechtsverfügung jedes Jahr aktualisieren und den sich verändernden Umständen anpassen.

Die Sorgerechtsverfügung ist auch kombinierbar. Neben der Benennung eines Vormundes können Sie konkrete Auflagen für die Verwaltung des geerbten Vermögens festschreiben sowie die Vormundschaft von der Vermögenssorge trennen und auf verschiedene Personen aufteilen.

Das Wichtigste ist, dass Ihre Sorgerechtsverfügung nach dem Tod sofort wirksam werden kann. Dazu muss die Sorgerechtsverfügung auffindbar sein. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten die Sorgerechtsverfügung zu hinterlegen, neben der Hinterlegung beim möglichen Vormund gibt es die Möglichkeit die Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei der Hinterlegung beim Nachlassgericht können Mindestgebühren von EUR 15,00 entstehen.

Fristen

Nach der Hinterlegung gilt die Sorgerechtsverfügung solange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Sorgerechtsverfügung damit verfällt. Falls Sie die Sorgerechtsverfügung widerrufen wollen, müssen Sie diese vom benannten Vormund zurückfordern bzw. dies dem Nachlassgericht mitteilen und die Beendigung der Hinterlegung verfügen.

Nach mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung ermittelt die verwahrende Stelle von Amts wegen, ob das Testament mit der darin enthaltenen Sorgerechtsverfügung noch gültig ist und löscht diese, wenn nur eine Sorgerechtsverfügung bestanden hat, automatisch.

Beachten Sie, dass sich Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, der Sorgerechtsverfügung widersetzen können.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Sie fassen eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich ab, unterschreiben sie und sprechen mit dem benannten Vormund und Ihrem Kind darüber.
  • Sie nehmen das Original der Sorgerechtsverfügung und übergeben es dem benannten Vormund bzw. bringen es zum Nachlassgericht.
  • Beim Nachlassgericht wird ein Hinterlegungsprotokoll angefertigt, welches vom Hinterleger unterschrieben werden muss.
  • Sie erhalten dann einen Kostenbescheid über die Gebühr der Hinterlegung sowie einen Hinterlegungsschein.
  • Nach Zahlung der Gebühr wird Ihre Sorgerechtsverfügung in Form eines Testaments beim Nachlassgericht hinterlegt und ist damit im Todesfall sicher auffindbar.

HINWEIS: Neben der Möglichkeit, sich durch einen Notar beraten zu lassen, kann dieser auch die Hinterlegung der Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht für Sie übernehmen.

Nach oben