Sonn-/Feiertags- oder Nachtarbeit - Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, können Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Nächtliche Arbeiten, die aufgrund technischer Vorgaben unvermeidbar sind oder Arbeiten, die aufgrund verkehrlicher Einschränkungen nur im Nachtzeitraum durchgeführt werden können, bedürfen beim Einsatz von Geräten und Maschinen, die der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) unterliegen, einer Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Immissionsschutz, Umweltplanung - Nacht- und Feiertagsarbeit

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach vorheriger Terminvereinbarung!

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Adresse der Baustelle (Bitte Lageplan beifügen)
  • Beschreibung der Arbeitsvorgänge (Bei Betonarbeiten inkl. Flächen-/Mengenangaben)
  • Terminangabe (Anzahl der Tage/Nächte/Uhrzeiten)
  • Begründung für erforderliche Nacht- bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
  • Vorgesehene Maßnahmen zur Geräuschminderung
  • Angaben zu eingesetzten Maschinen und Geräten (Hersteller, Typ, Baujahr, Einsatzzeit/-dauer, Schallleistungspegel)
  • Anzahl Arbeitskräfte
  • sonstige Bemerkungen/Hinweise
  • Post-/Rechnungsadresse der beantragenden Firma
  • Ansprechpartner vor Ort

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Pkt. 2.5.15 bzw. Pkt. 3.19.1 Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Immissionsschutzgesetze und ihrer Durchführungsverordnungen (Immissionsschutz-Kostenverordnung – ImmSchKostVO M-V) vom 12. Dezember 2018.

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