Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden

Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:

  • den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
  • das Geburtsdatum,
  • die Beschäftigungsart,
  • die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
  • gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt | Abteilung Sozialmedizinischer und Amtsärztlicher Dienst

Paulstr. 22
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Melanie Köpke
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-5363+49 381 381-5363
+49 381 381-9230
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
  • optional: 
    • Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen
  • bei persönlicher Anmeldung vor Ort bei der zuständigen Stelle:
    • Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)

Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.

Fristen

Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
  • Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind. 
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Wochen

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