Selbstständige Berufsausübung im Gesundheitswesen anmelden
Die Anzeige muss dabei folgende Angaben enthalten:
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- gegebenenfalls die Beendigung der Berufsausübung.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt | Abteilung Sozialmedizinischer und Amtsärztlicher Dienst
Paulstr. 22
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Melanie Köpke
Position: Sachbearbeiterin
+49 381 381-5363
+49 381 381-9230
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, wenn eine solche erforderlich ist
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn eine solche erteilt worden ist.
- optional:
- Nachweis Weiterbildung und Zusatzbezeichnungen
- bei persönlicher Anmeldung vor Ort bei der zuständigen Stelle:
- Identitätsnachweis (Person oder Unternehmen)
Von nicht selbständig tätigen Personen kann die zuständige Stelle ebenfalls diese Erlaubnisse verlangen.
Fristen
Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
- Sie können die zukünftigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfach direkt mit anmelden, wenn diese bekannt sind.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und stellt eine Bescheinigung über die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit in Ihrem speziellen Beruf des Gesundheitswesens aus.
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Wochen