Schulzeugnis: Ersatz beantragen

Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Schulorganisation

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-4031+49 381 381-4031
+49 381 381-4090
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hinweis:

Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.

Fristen

Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail  im Schulverwaltungsamt gestellt werden.

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