Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

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