Verlust des Reisepasses anzeigen

Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Weitere Informationen

Ansprechpunkt

Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber / die Passinhaberin gewöhnlich aufhält.

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