Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben und Ihnen die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3220
+49 381 381-9331
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fristen
Vor Ablauf der Erlaubnis.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.