Problemstoffe Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin
+49 381 381-7347
+49 381 381-7373
E-Mail
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Herr Dirk Glage
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E52
+49 381 381-7316
+49 381 381-7373
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804
Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.
Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.
Bearbeitungsdauer
individuell
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.