Problemstoffe Entsorgung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-7347+49 381 381-7347
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Herr Dirk Glage
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E52

+49 381 381-7316+49 381 381-7316
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)

Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung

Anlage: Nicht abschließende Übersicht der auf den Recyclinghöfen der Stadt nach Maßgabe der Satzung angenommenen Abfälle

Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804

Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.

Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.

Bearbeitungsdauer

individuell

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

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