Pfleger und Vormünder: Beratung und Unterstützung beantragen
Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten. Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen. Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.
Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.
Zuständige Stelle
Adoptionsvormundschaften/-pflegschaften
Jawaharlal-Nehru-Str. 33
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-5249
+49 381 381-5241
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.
Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.