Pflegeeinrichtungen
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtEinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen, pflegebedürftige oder psychisch kranke einschließlich suchtkranke Volljährige oder volljährige behinderte Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung, Pflege und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Sie sind in ihrem Bestand vom Wechsel und der Zahl der Bewohner unabhängig und werden entgeltlich betrieben.
Pflichten und Aufgaben sind unter anderem:
- die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen
- Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und -verantwortung der Bewohner zu fördern (z.B. Bearbeitung von Beschwerden)
- Einhaltung der Mindestanforderungen durch Kontrollen
- Mitwirkung der Heimbewohner sicherzustellen
- Zusammenarbeit mit den Trägern und Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sowie den Trägern der Sozialhilfe
- die Hauptaufgabe sind die jährlichen Qualitätsprüfungen gem. § 8 des EQG M-V, die für den Bereich des SGBXI gemeinsam mit dem MDK oder der PKV durchgeführt werden
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Heimaufsicht
A.-Tischbein-Straße 47
18109 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: 44
+49 381 381-2568
+49 381 381-2570
E-Mail
senden
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 45
+49 381 381-2567
+49 381 381-2570
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten und Termine nur nach Vereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Einrichtungenqualitätsgesetz (EQGKostVO M-V)
Daneben gibt es immer Querverbindungen zu:
- SGB XI
- SGB XII
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- BGB
- Ordnungssicherungsgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Apothekengesetz
- Pflegestärkungsgesetz
- Pflegeweiterentwicklungsgesetz und
- bei gemeinsamen Prüfungen mit dem MDK/PKV die Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR)
Erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten werden durch die EQGKostVO M-V bestimmt oder bei Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Einrichtungenqualitätsgesetz M-V.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.