Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3212
+49 381 381-3284
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Pfandleiherlaubnis
- gegebenenfalls Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenfrei
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.