Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3212+49 381 381-3212
+49 381 381-3284
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Gewerbemeldungen können zu den Öffnungszeiten persönlich als auch jederzeit postalisch oder elektronisch (per E-Mail an gewerbe@rostock.de oder per Fax an 0381/381-3284) erstattet werden.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Pfandleiherlaubnis
  • gegebenenfalls Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenfrei

Fristen

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

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