Nutzungsberechtigung für ein kostenfreies Vorschulticket beantragen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet allen Kindern, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Schule besuchen, ein kostenfreies Vorschulticket an.
Neben einem aktuellen Lichtbild Ihres Kindes benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt für die Nutzung des Vorschultickets. Die Bestätigung können Sie hier online beantragen.
Mit dem Lichtbild und der ausgedruckten Bestätigung können Sie dann das Vorschulticket in den Kundenzentren der RSAG beantragen.
Zuständige Stelle
Jugendamt | Abteilung Besondere Dienste/Jugendhilfe
St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in
Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in
Vorschulticket
Position: Sachbearbeiter/-in
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Kinder im Alter ab 6 Jahren,
- die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ihren Hauptwohnsitz haben und
- die noch nicht für den Erwerb des Schülertickets berechtigt sind
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/BV/2537 vom 29.09.2021 zur Einführung eines kostenfreien Vorschultickets
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Passbild
- ausgedruckte Bestätigung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Nutzung des Vorschultickets
Fristen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Erfolgt die Antragstellung bis zum 23. eines Monats, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des Folgemonats ausgestellt.
Erfolgt die Antragsstellung am 24. eines Monats oder später, wird das kostenfreie Vorschulticket beginnend ab dem 1. des auf den Folgemonat folgenden Monats ausgegeben.
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Beantragung und Ausstellung eines Vorschultickets erfolgt auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschluss vom 29.09.2021. Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock (E-Mail: info@rostock.de). Den Beauftragten für Datenschutz der Hansestadt erreichen sich ebenda (E-Mail: datenschutz@rostock.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter https://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610, Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Bitte beantragen Sie die Nutzungsberechtigung bei der Stadt. Mit der ausgedruckten Bestätigung und einem Lichtbild Ihres Kindes begeben Sie sich bitte in das RSAG-Kundenzentrum Ihrer Wahl.