Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, reichen Sie mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme auch die "Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung" ein.

Zuständige Stelle

Bauamt | Abteilung Bauordnung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6301+49 381 381-6301
+49 381 381-6903
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Fahrplanauskunft

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Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung (nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen)
  • Brandschutznachweis (wenn nicht bauaufsichtlich geprüft; nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen mit wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Fristen

  • Anzeigefrist: spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Nutzung

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlagen eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist. Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

  • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
  • Senden Sie die Anzeige an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.
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