Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen

Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Wenn Sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, informieren Sie sich bitte auch die Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder und junge Erwachsene, für deren Erhalt geringere Voraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“).

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten (siehe Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge“).

Zuständige Stelle

Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht

Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen) oder Nachweis über eine Erkrankung oder Behinderung, die eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung verhindert (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
  • Nachweis über geleistete Beiträge zur Altersvorsorge (zum Beispiel Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung oder Versorgungseinrichtung) oder Nachweis über eine Erkrankung oder Behinderung, die eine eigenständige Altersvorsorge verhindert (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
  • Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis) bei Ausübung eines reglementierten Berufs
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse oder Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) oder Nachweis über eine Erkrankung, Behinderung oder andere Gründe, die das Erlernen der Sprache auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (zum Beispiel Zertifikat oder Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) oder Nachweis über eine Erkrankung, Behinderung oder andere Gründe, die das Erlernen der Sprache auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (zum Beispiel Zertifikat oder Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs) oder Nachweis über eine Erkrankung, Behinderung oder andere Gründe, die das Erlernen der Sprache auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)
  • Wenn Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs bestanden hat: Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Antragsfrist:
6 Wochen bis 8 Wochen

Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Verfahrensablauf

  • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Dauer: ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
 

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