Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen und in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft berufstätig sind oder sein wollen, können Sie in besonders gelagerten Einzelfällen - auch unmittelbar nach Ihrer Einreise - eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Als hoch qualifiziert gelten Sie zum Beispiel, wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen tätig sind oder als Lehrperson in herausgehobener Funktion mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen sammeln konnten.
Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Bitte beachten Sie den Ausnahmecharakter der sofortigen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Hochqualifizierung als solche reicht alleine nicht aus, um einen besonders gelagerten Einzelfall anzunehmen. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung aller Tatsachen an.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht
Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
- Nachweis über die besondere Qualifikation bzw. Berufserfahrung (zum Beispiel Ausbildungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnis)
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei Ausübung eines reglementierten Berufs:
- Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis)
- Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenhöhe (fix): 147,00 EUR
Bemerkung: Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Fristen
Antragsfrist:
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Verfahrensablauf
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Je nach Bundesland ist es möglich, dass die Zustimmung einer weiteren Behörde für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderlich ist.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.