Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Urkundenstelle

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1471+49 381 381-1471
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Achtung: Derzeit können Sie Urkunden nur online über das MV-Serviceportal oder schriftlich beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Eine Rückforderung der Gebühren bei Bezahlung über Paypal ist nicht möglich. Die Zustellung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine persönliche Beantragung und Abholung von Urkunden ist nicht möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.

Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises müssen Sie in Rostock nur auf Anforderung vorlegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je EUR 15,00
bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: EUR 7,50

Fristen

keine

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Anzeige zur Gewerbeanmeldung erfolgt auf Grundlage des §2 GewAnzV und §11 Gewerbeordnung zur Bearbeitung gemäß §14 Gewerbeordnung. Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] (E-Mail: [info@behörde.de]). Den Beauftragten für Datenschutz der [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE] erreichen sich ebenda (E-Mail: [datenschutz@behörde.de]). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter ...... . Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Weiterführende Informationen

keine

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

2 - 10 Tage zzgl. Postversand

Ansprechpunkt

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

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