Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters beantragen

Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Katasterbenutzung / Kommunale Geodaten

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6222+49 381 381-6222
+49 381 381-6902
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses 
  • gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
  • gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
  • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
  • für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
  • für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR

Fristen

keine

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:

> Landesamt für innere Verwaltung (Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)

Bearbeitungsdauer

wenige Tage

Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

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