Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht). Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Kfz-Zulassung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100+49 381 381-3100
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

  • Fahrzeug
  • Fahrzeughersteller
  • Typ, Farbe des Fahrzeugs
  • Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • (präziser) Standort des Fahrzeugs
  • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
  • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
  • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Dem Mitteilenden, sofern er nicht der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs ist, entstehen keine Gebühren oder Auslagen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde. Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder persönlich vornehmen.

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