Kraftfahrzeug: Meldung herrenlos
Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln, die auf öffentlichem Grund stehen, können an die örtliche Ordnungsbehörde gemeldet werden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht). Für die Beseitigung zwangsweise stillgelegter Fahrzeuge ist der Außendienst des Straßenverkehrsamtes zuständig.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:
- Fahrzeug
- Fahrzeughersteller
- Typ, Farbe des Fahrzeugs
- Kennzeichen, falls noch vorhanden
- (präziser) Standort des Fahrzeugs
- seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
- Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
- Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Dem Mitteilenden, sofern er nicht der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs ist, entstehen keine Gebühren oder Auslagen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Mitteilung richtet sich an die örtliche Ordnungsbehörde. Die Meldung können Sie schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder persönlich vornehmen.